So funktioniert's
In drei einfachen Schritten zum fertigen Antrag – ganz in Ihrer Sprache.
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1. In Ihrer Sprache ausfüllen
Sie beantworten einfache Fragen – der Assistent überträgt Ihre Angaben automatisch in die offiziellen Formulare für den elektronisch überwachten Hausarrest („Fußfessel“).
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2. Fertiges PDF + Checkliste
Sie erhalten den vollständig ausgefüllten Antrag als PDF – mit allen Ihren Angaben und einer Checkliste, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.
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3. Selbst abgeben
Sie geben den fertigen Antrag bei der zuständigen Justizanstalt ab – bei jener Anstalt, in der Sie Ihre Strafe antreten sollen bzw. zu der Sie aufgefordert wurden, oder bei der Justizanstalt, die Ihrem Wohnsitz am nächsten liegt, wenn Sie die Fußfessel dort vollziehen möchten. Den Antrag können Sie selbst zur Justizanstalt bringen oder über einen Anwalt einbringen lassen.Notwendig ist ein Anwalt aber nicht.
Was Sie hier erledigen können
Ein einfacher Assistent, der Sie durch die nötigen Formulare führt,
ohne Behördendeutsch und ganz in Ihrer Sprache.
Formulare richtig ausfüllen
Die offiziellen Formulare des Justizministeriums zum Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest.
Feld für Feld erklärt.
Ihre Daten bleiben bei Ihnen
Alle Eingaben werden nur lokal in Ihrem Browser verarbeitet. Nichts wird an einen Server gesendet oder gespeichert.
In mehreren Sprachen
Begleitung auf Deutsch, Englisch, Kroatisch/Serbisch, Türkisch und Ungarisch – damit nichts verloren geht.
Als PDF herunterladen
Am Ende erhalten Sie ein fertig ausgefülltes PDF zum Ausdrucken und Unterschreiben – bereit zur Abgabe.
Diese offiziellen Formulare deckt der Assistent ab
Alle für den EüH-Antrag üblichen Formulare des Bundesministeriums für Justiz – an einer Stelle.
- Antrag auf Bewilligung des elektronisch überwachten Hausarrests
- Vermögensbekenntnis
- Einwilligungserklärung der im Haushalt lebenden Person
- Einverständniserklärung des Betroffenen
- Einzugsermächtigung für den Kostenbeitrag
- Datenschutz-Information
⏱ Wichtige Zeiten für Ihren Antrag — Stand Mai 2026
Damit Sie wissen, mit welchen Fristen Sie rechnen müssen:
- Frist Antragstellung:
binnen 1 Monat nach Strafantritts-Aufforderung - Bearbeitungszeit (Durchschnitt BMJ):
ca. 110 Tage - Fußfessel-Anlegen:
1–2 Monate nach Bewilligung - Beschwerdefrist bei Ablehnung:
nach § 120 StVG binnen 14 Tagen ab Zustellung an das Vollzugsgericht – maßgeblich ist die Rechtsmittelbelehrung im Bescheid - Rückfallquote im EüH:
geringer als im normalen Strafvollzug
Hinweis: Diese Zahlen sind statistische Durchschnittswerte und stellen kein Versprechen dar. Die tatsächliche Bearbeitungsdauer kann im Einzelfall variieren.
Quellen: Bundesministerium für Justiz (BMJ) · ORF Wien · profil.at — Stand Mai 2026. Offizielle Informationen unter justiz.gv.at und BMJ auf Facebook (JUSTfacts).
Ratgeber: Alles Wichtige zur Fußfessel
Beantragen, Voraussetzungen, Formulare, Kosten, Alltag, Ablehnung – in einfacher Sprache erklärt. Stand Oktober 2026.
Ausgang beantragen – auch mit Fußfessel
Ansuchen an die Anstaltsleitung um einen Ausgang nach § 99a, im gelockerten Vollzug oder im Entlassungsvollzug. Sie tragen Termin, Aufenthaltsort und Begründung ein und bekommen ein fertiges PDF zum Ausdrucken.
Häufige Fragen zur Fußfessel (EüH)
Kurz erklärt – ohne Gewähr und ohne Rechtsberatung.
Was ist der elektronisch überwachte Hausarrest (EüH)?
🆕 Wichtige Gesetzesänderung — Stand 1. September 2025:
👥 Wer darf den Antrag ausfüllen?
Was steht auf dem Kontoauszug?
Bis zu welcher Strafhöhe ist die Fußfessel möglich?
Was kostet der elektronisch überwachte Hausarrest?
Werden meine Daten gespeichert?
Ist das ein offizielles Angebot des Justizministeriums?
Fußfessel, Fessel, Hausarrest oder Freigang – was ist gemeint?
Alle Angaben ohne Gewähr.

