fussfessel-hilfe.at
EüH-Antragsassistent
Elektronisch Überwachter Hausarrest
Website im Aufbau

Ihr Antrag auf Fußfessel – einfach ausgefüllt

Der EüH-Antragsassistent hilft Ihnen Schritt für Schritt, die offiziellen Formulare für den elektronisch überwachten Hausarrest auszufüllen – mehrsprachig und direkt in Ihrem Browser.

Benachrichtigen, sobald es startet Die Seite wird gerade fertiggestellt und in Kürze freigeschaltet.

Was Sie hier bald erledigen können

Ein einfacher Assistent, der Sie durch die nötigen Formulare führt,
ohne Behördendeutsch und ganz in Ihrer Sprache.

Formulare richtig ausfüllen

Die offiziellen Formulare des Justizministeriums zum Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest – Feld für Feld erklärt.

Ihre Daten bleiben bei Ihnen

Alle Eingaben werden nur lokal in Ihrem Browser verarbeitet. Nichts wird an einen Server gesendet oder gespeichert.

In mehreren Sprachen

Begleitung auf Deutsch, Englisch, Kroatisch/Serbisch, Türkisch und Ungarisch – damit nichts verloren geht.

Als PDF herunterladen

Am Ende erhalten Sie ein fertig ausgefülltes PDF zum Ausdrucken und Unterschreiben – bereit zur Abgabe.

Diese offiziellen Formulare deckt der Assistent ab

Alle für den EüH-Antrag üblichen Formulare des Bundesministeriums für Justiz – an einer Stelle.

  • Antrag auf Bewilligung des elektronisch überwachten Hausarrests
  • Vermögensbekenntnis
  • Einwilligungserklärung der im Haushalt lebenden Person
  • Einverständniserklärung des Betroffenen
  • Einzugsermächtigung für den Kostenbeitrag
  • Datenschutz-Information

Häufige Fragen zur Fußfessel (EüH)

Kurz erklärt – ohne Gewähr und ohne Rechtsberatung.

Was ist der elektronisch überwachte Hausarrest (EüH)?
Beim elektronisch überwachten Hausarrest verbüßen verurteilte Personen ihre Freiheitsstrafe unter bestimmten Voraussetzungen in der eigenen Wohnung statt in der Justizanstalt. Die Einhaltung wird mit einer elektronischen Fußfessel überwacht. In Österreich wird der EüH vom Verein NEUSTART begleitet.
Bis zu welcher Strafhöhe ist die Fußfessel möglich?
Der EüH kommt allgemein bei einer zu verbüßenden Strafzeit von höchstens 24 Monaten in Betracht. Bei bestimmten schweren Gewalt- und Sexualdelikten sowie bei Terrorismus gilt eine Grenze von 12 Monaten. Über den Antrag entscheidet die zuständige Behörde im Einzelfall.
Was kostet der elektronisch überwachte Hausarrest?
Vorgesehen ist ein Kostenbeitrag von höchstens 22 Euro pro Tag. Bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit kann der Beitrag reduziert werden. Während der Untersuchungshaft fallen keine Kosten an.
Werden meine Daten gespeichert?
Nein. Der Antragsassistent verarbeitet alle Eingaben ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es werden keine Daten an einen Server übertragen oder gespeichert. Sobald Sie die Seite schließen, sind die Eingaben gelöscht.
Ist das ein offizielles Angebot des Justizministeriums?
Nein. Fussfessel-hilfe.at ist eine unabhängige, private Ausfüllhilfe und kein offizielles Angebot des Bundesministeriums für Justiz. Es wird keine Rechtsberatung erbracht; die offiziellen BMJ-Formulare werden unverändert verwendet.
Fußfessel, Fessel, Hausarrest oder Freigang – was ist gemeint?
Umgangssprachlich wird der elektronisch überwachte Hausarrest (EüH) oft einfach „Fußfessel“, „Fessel“, „Hausarrest“ oder – nicht ganz korrekt – „Freigang“ genannt. Gemeint ist meist dasselbe: die eigene Strafe zu Hause mit einer elektronischen Fußfessel verbüßen. Der amtliche Begriff lautet „elektronisch überwachter Hausarrest“ (EüH). Der echte Freigang ist rechtlich eine andere Vollzugslockerung, wird im Alltag aber häufig gleichbedeutend verwendet.
Wichtiger Hinweis: Fussfessel-hilfe.at ist eine unabhängige technische Ausfüllhilfe und ersetzt keine anwaltliche oder behördliche Beratung. Es besteht kein Anspruch auf Bewilligung des Antrags. Alle Angaben ohne Gewähr.

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