Ratgeber: Fußfessel und elektronisch überwachter Hausarrest in Österreich
Stand: 8. Oktober 2026 · Keine Rechtsberatung
Die Fußfessel – amtlich elektronisch überwachter Hausarrest (EüH) – erlaubt es, eine Freiheitsstrafe von bis zu 24 Monaten zu Hause zu verbüßen, statt in der Justizanstalt. In diesem Ratgeber erklären wir in einfacher Sprache, wer die Fußfessel bekommt, wie man sie beantragt, was sie kostet und wie der Alltag damit aussieht. Alle Angaben beruhen auf dem Strafvollzugsgesetz (§§ 156b–156d StVG), der Hausarrestverordnung und den Informationen von Justizministerium und NEUSTART.
Die Themen
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
| Frage | Antwort (Stand 8. Oktober 2026) |
|---|---|
| Bis zu welcher Strafe? | Noch zu verbüßende Strafzeit bis 24 Monate; bei bestimmten schweren Gewalt-, Sexual- und Terrordelikten 12 Monate (seit 1. September 2025). |
| Wo beantragen? | Bei der zuständigen Justizanstalt – nicht beim Gericht. Vor dem Strafantritt oder aus der Haft heraus. |
| Frist? | Vor dem Strafantritt: binnen eines Monats nach Zustellung der Aufforderung zum Strafantritt. |
| Was kostet es? | Kostenbeitrag bis 22 Euro pro Tag, Ermäßigung oder Befreiung bei geringem Einkommen; in der U-Haft kostenlos. Der Antrag selbst ist gebührenfrei. |
| Wer entscheidet? | Die Anstaltsleitung mit Bescheid, nach Erhebungen durch NEUSTART. Gegen eine Ablehnung ist Beschwerde möglich (kurze Frist!). |
| Wie lange dauert es? | Durchschnittlich rund 110 Tage Bearbeitung, Anlegen 1–2 Monate nach Bewilligung (Durchschnittswerte, Stand Mai 2026). |
Antrag jetzt vorbereiten
Der EüH-Antragsassistent füllt die offiziellen Formulare Schritt für Schritt mit Ihnen aus – in 7 Sprachen, direkt im Browser. Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät.
Antrag jetzt ausfüllen Beispielantrag ansehen- §§ 156b–156d Strafvollzugsgesetz (StVG) im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
- Hausarrestverordnung (HausarrestV) im RIS
- Bundesministerium für Justiz: Elektronisch überwachter Hausarrest (mit den amtlichen Formularen)
- oesterreich.gv.at: Elektronisch überwachter Hausarrest in der Strafhaft (Fußfessel)
- Verein NEUSTART: Elektronisch überwachter Hausarrest
Stand der Angaben: 8. Oktober 2026. Gesetze ändern sich – maßgeblich ist immer der aktuelle Text im RIS und die Auskunft der zuständigen Justizanstalt.

