Die Formulare für den Fußfessel-Antrag – alle sechs amtlichen Formulare einfach erklärt
Stand: 8. Oktober 2026 · Lesezeit etwa 5 Minuten · Keine Rechtsberatung
Zum Antrag auf Fußfessel gehören sechs amtliche Formulare des Bundesministeriums für Justiz: der Antrag auf Bewilligung, das Vermögensbekenntnis, die Einwilligungserklärung jedes Mitbewohners, die Einverständniserklärung des Betroffenen, die Einzugsermächtigung für den Kostenbeitrag und die Datenschutz-Information. Alle sind kostenlos auf justiz.gv.at und in jeder Justizanstalt erhältlich. Dazu kommen Nachweise zu Wohnung, Beschäftigung, Einkommen und Versicherung.
Übersicht: Welches Formular wofür
| Formular | Wofür | Wer unterschreibt |
|---|---|---|
| Antrag auf Bewilligung des elektronisch überwachten Hausarrests | Das Hauptformular: persönliche Daten, Verfahren und Strafe, Wohnung, Beschäftigung, Versicherung, Begründung. | Die verurteilte Person |
| Vermögensbekenntnis | Einkommen, Wohnkosten, Schulden, Unterhalt, Vermögen – Grundlage für Ermäßigung oder Befreiung vom Kostenbeitrag. | Die verurteilte Person |
| Einwilligungserklärung | Zustimmung jeder Person, die im gemeinsamen Haushalt lebt. Ein Formular pro Mitbewohner. | Jeder Mitbewohner (ab Volljährigkeit; für Kinder die Erziehungsberechtigten) |
| Einverständniserklärung des Betroffenen | Sie erklären, dass Sie die Bedingungen des Hausarrests kennen und einhalten werden (Überwachung, Zeitplan, Kontrollen). | Die verurteilte Person |
| Einzugsermächtigung | Erlaubnis, den Kostenbeitrag per Lastschrift von einem inländischen Konto einzuziehen. | Der Kontoinhaber (kann auch ein Angehöriger sein) |
| Datenschutz-Information | Information der Justiz, wie Ihre Daten im Vollzug verarbeitet werden. Zur Kenntnis nehmen. | Die verurteilte Person (Kenntnisnahme) |
In der Praxis gehört meist noch eine Übergabebestätigung dazu – die Bestätigung, dass Sie die Unterlagen abgegeben haben. Der Antragsassistent füllt sie automatisch aus Ihren Angaben.
1. Der Antrag auf Bewilligung
Das zentrale Formular. Hier geben Sie an: Name, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft, Wohnadresse und Telefonnummer (die Mobilnummer wird während des Hausarrests für die Erreichbarkeit gebraucht), das Gericht und Aktenzeichen Ihres Urteils, die Strafe und ob bereits Haft verbüßt wurde, die Wohnung, in der Sie den Hausarrest verbüßen möchten, Ihre Beschäftigung mit Arbeitgeber und Arbeitszeiten, Ihre Versicherung – und eine Begründung, warum die Fußfessel in Ihrem Fall sinnvoll ist. Die Begründung ist Ihr wichtigster Freitext: Arbeitsplatz erhalten, Familie versorgen, Therapie fortsetzen, Schulden abzahlen. Bleiben Sie konkret und ehrlich.
2. Das Vermögensbekenntnis
Ein Blatt über Ihre finanzielle Lage: Einkommen (Lohn, Pension, Leistungen), Wohnkosten, Kredite und Schulden, Unterhaltspflichten, Vermögen (Konto, Auto, Immobilien). Es entscheidet darüber, ob Sie den vollen Kostenbeitrag von 22 Euro pro Tag zahlen oder weniger. Legen Sie Belege bei – ohne Nachweise gibt es keine Ermäßigung.
3. Die Einwilligungserklärung der Mitbewohner
Jede Person, die mit Ihnen in der Wohnung lebt, muss mit dem Hausarrest einverstanden sein – weil Kontrollen und Hausbesuche auch sie betreffen. Für jede Person wird ein eigenes Formular ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben. Die Einwilligung kann später widerrufen werden; sprechen Sie das Thema deshalb vorher gründlich durch. Auf dieser Website können Mitbewohner die Einwilligungserklärung auch getrennt vom Hauptantrag ausfüllen – praktisch, wenn der Antragsteller bereits in Haft ist.
4. Die Einverständniserklärung des Betroffenen
Mit diesem Formular bestätigen Sie, dass Sie die Regeln des elektronisch überwachten Hausarrests kennen: das Tragen der Fußfessel, die Überwachung in der Wohnung, die Einhaltung des Zeitplans, Kontrollen und Hausbesuche, Alkohol- und Suchtmittelkontrollen, die Meldepflichten. Lesen Sie es genau – was hier steht, wird später zur Bedingung. Mehr zum Alltag im Ratgeber Leben mit Fußfessel.
5. Die Einzugsermächtigung
Sie ermächtigen die Justiz, den Kostenbeitrag per Lastschrift einzuziehen. Nötig sind IBAN und Name des Kontoinhabers sowie dessen Unterschrift. Das Konto kann auch einem Angehörigen gehören.
6. Die Datenschutz-Information
Kein Antragsformular, sondern eine Information der Justiz über die Verarbeitung Ihrer Daten. Sie nehmen sie zur Kenntnis und legen sie unterschrieben bei.
Welche Unterlagen gehören dazu?
- Wohnung: Meldezettel, Mietvertrag oder schriftliche Zustimmung des Wohnungsgebers.
- Beschäftigung: Arbeitsvertrag, Dienstzettel oder eine verbindliche Zusage des Arbeitgebers; bei Ausbildung die Bestätigung der Schule oder des Betriebs; bei Kinderbetreuung die Geburtsurkunden.
- Einkommen: die letzten Lohnzettel, Pensionsbescheid oder andere Nachweise.
- Versicherung: Bestätigung der Krankenkasse oder e-card-Daten.
- Urteil / Aufforderung zum Strafantritt: Kopie beilegen, damit die Anstalt das Verfahren zuordnen kann.
Wo bekomme ich die Formulare?
Kostenlos als PDF auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz, in jeder Justizanstalt und bei NEUSTART. Der Antragsassistent auf dieser Website verwendet genau diese amtlichen Formulare: Sie beantworten Fragen in Ihrer Sprache, und Ihre Antworten werden in alle Formulare übertragen – fertig zum Ausdrucken und Unterschreiben, samt Checkliste der Unterlagen. Ein ausgefülltes Muster sehen Sie im Beispielantrag.
Antrag jetzt vorbereiten
Der EüH-Antragsassistent füllt die offiziellen Formulare Schritt für Schritt mit Ihnen aus – in 7 Sprachen, direkt im Browser. Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät.
Antrag jetzt ausfüllen Beispielantrag ansehenHäufige Fragen
Reicht ein Formular, oder brauche ich alle sechs?
Wo bekomme ich die Formulare für die Fußfessel?
Muss ich das Vermögensbekenntnis ausfüllen, wenn ich den vollen Beitrag zahlen kann?
Kann ich die Formulare am Handy ausfüllen?
Weiterlesen
- §§ 156b–156d Strafvollzugsgesetz (StVG) im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
- Hausarrestverordnung (HausarrestV) im RIS
- Bundesministerium für Justiz: Elektronisch überwachter Hausarrest (mit den amtlichen Formularen)
- oesterreich.gv.at: Elektronisch überwachter Hausarrest in der Strafhaft (Fußfessel)
- Verein NEUSTART: Elektronisch überwachter Hausarrest
Stand der Angaben: 8. Oktober 2026. Gesetze ändern sich – maßgeblich ist immer der aktuelle Text im RIS und die Auskunft der zuständigen Justizanstalt.

