fussfessel-hilfe.at

Fußfessel für einen Angehörigen beantragen – so helfen Sie von außen

Stand: 8. Oktober 2026 · Lesezeit etwa 5 Minuten · Keine Rechtsberatung

Kurz gesagt

Wer in Haft sitzt, hat oft weder Internet noch Zeit, Unterlagen zu besorgen. Angehörige dürfen den Antrag auf Fußfessel vorbereiten und ausfüllen – nur unterschreiben muss die verurteilte Person selbst, etwa beim nächsten Besuch in der Justizanstalt. Als Mitbewohner geben Sie außerdem Ihre eigene Einwilligungserklärung ab. Die wichtigsten Beiträge von außen: Wohnung bestätigen, eine Arbeitszusage organisieren, Versicherung klären, Belege sammeln.

Was Sie als Angehöriger tun dürfen

Das Gesetz verlangt den Antrag „des Strafgefangenen“ bzw. „des Verurteilten“ – das heißt: Die Erklärung muss von der verurteilten Person kommen und von ihr unterschrieben sein. Wer das Formular ausfüllt, ist egal: Partnerin, Mutter, Bruder, eine Vertrauensperson oder ein Anwalt. Sie dürfen also alles vorbereiten, Unterlagen sammeln und die Formulare fertig ausgefüllt zur Unterschrift bringen.

Sitzt die Person bereits in Haft, nehmen Sie die ausgedruckten Formulare zum Besuch mit oder schicken sie per Post an die Anstalt. Unterschriebene Formulare gibt die Person dann in der Anstalt ab (Sozialer Dienst), oder Sie bringen sie zur zuständigen Justizanstalt. Fragen Sie vorher beim Sozialen Dienst der Anstalt nach dem Ablauf – die Mitarbeiter dort kennen das Verfahren und helfen oft bei der Abgabe.

Schritt für Schritt

  1. Strafzeit klären. Wie lange ist noch zu verbüßen? Liegt die Reststrafe – unter Berücksichtigung einer voraussichtlichen bedingten Entlassung – unter 24 Monaten (bzw. 12 Monaten bei bestimmten Delikten)? Das Urteil, die Aufforderung zum Strafantritt oder der Soziale Dienst helfen bei der Rechnung. Siehe 24-Monats-Grenze.
  2. Wohnung. Die Person muss an der Adresse gemeldet sein (oder gemeldet werden können), Strom und Handyempfang sind nötig. Besorgen Sie Mietvertrag oder eine schriftliche Zustimmung des Wohnungsgebers.
  3. Einwilligung aller Mitbewohner. Jede Person im Haushalt – auch Sie selbst – füllt eine Einwilligungserklärung aus und unterschreibt sie. Für Kinder unterschreiben die Erziehungsberechtigten.
  4. Beschäftigung organisieren. Das ist oft der entscheidende Punkt. Sprechen Sie mit dem früheren Arbeitgeber über eine schriftliche Wiedereinstellungszusage, suchen Sie eine neue Stelle, einen Ausbildungsplatz oder eine gemeinnützige Tätigkeit. Auch die Betreuung eigener Kinder kann als Beschäftigung gelten. Richtwert: 38,5 Stunden pro Woche.
  5. Versicherung klären. Krankenversicherung über die Arbeit, eine Mitversicherung oder eine Selbstversicherung.
  6. Vermögensbekenntnis vorbereiten. Einkommen, Miete, Schulden, Unterhalt – mit Belegen. Das entscheidet über die Höhe des Kostenbeitrags.
  7. Formulare ausfüllen. Alle sechs amtlichen Formulare – per Hand oder mit dem Antragsassistenten, der die Antworten in die Formulare überträgt und eine Checkliste der Unterlagen erstellt.
  8. Unterschrift einholen beim Besuch oder per Post, dann Abgabe bei der Justizanstalt. Lassen Sie sich die Abgabe bestätigen.

Was Sie realistisch erwarten können

Die Bearbeitung dauert im Durchschnitt mehrere Monate (zuletzt rund 110 Tage, Stand Mai 2026). Der Verein NEUSTART meldet sich zu einem Gespräch und besucht die Wohnung. Rechnen Sie damit, dass auch Sie als Mitbewohner Fragen beantworten. Eine Bewilligung ist nie garantiert – ein vollständiger, gut begründeter Antrag mit allen Nachweisen hat aber deutlich bessere Chancen als ein lückenhafter.

Diskretion

Viele Angehörige möchten nicht, dass das Umfeld von der Haft erfährt. Dazu zwei Hinweise: Die Fußfessel ist unter langer Kleidung nicht sichtbar, und der Antrag läuft ausschließlich zwischen der Person, der Justizanstalt und NEUSTART. Wenn Sie den Antragsassistenten dieser Website nutzen, bleiben die Eingaben auf Ihrem Gerät; auf dem Kontoauszug erscheint nicht der Name der Website, sondern die Bezeichnung „EüH-Antragsassistent“ (Einzelheiten auf der Startseite unter „Was steht auf dem Kontoauszug?“).

Wo Sie Hilfe bekommen

  • Sozialer Dienst der Justizanstalt, in der die Person einsitzt – erste Anlaufstelle für Ablauf und Abgabe.
  • NEUSTART – der Verein begleitet den Hausarrest und berät auch vorher (neustart.at).
  • Rechtsanwalt – sinnvoll bei komplizierter Strafzeitberechnung, bei Vorstrafen oder nach einer Ablehnung. Verfahrenshilfe ist möglich.
  • Fragen zum Ausfüllen der Formulare mit dem Assistenten: Kontaktformular dieser Website (keine Rechtsberatung).

Antrag jetzt vorbereiten

Der EüH-Antragsassistent füllt die offiziellen Formulare Schritt für Schritt mit Ihnen aus – in 7 Sprachen, direkt im Browser. Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät.

Antrag jetzt ausfüllen Beispielantrag ansehen

Häufige Fragen

Darf ich als Ehefrau oder Mutter den Antrag auf Fußfessel stellen?
Sie dürfen den Antrag vorbereiten und ausfüllen. Unterschreiben muss die verurteilte Person selbst – zum Beispiel beim Besuch in der Justizanstalt. Als Mitbewohnerin geben Sie zusätzlich Ihre eigene Einwilligungserklärung ab.
Wie bekomme ich die Unterschrift, wenn er schon im Gefängnis ist?
Nehmen Sie die ausgefüllten Formulare zum Besuch mit oder schicken Sie sie per Post an die Justizanstalt. Die Person unterschreibt und gibt sie beim Sozialen Dienst ab – oder Sie bringen die unterschriebenen Formulare zur zuständigen Anstalt. Fragen Sie den Sozialen Dienst nach dem genauen Weg.
Muss ich als Mitbewohnerin zustimmen?
Ja. Alle Personen im gemeinsamen Haushalt müssen schriftlich einwilligen – ohne Ihre Einwilligung ist die Fußfessel an dieser Adresse nicht möglich. Sie können die Einwilligung später widerrufen.
Was ist das Wichtigste, das ich von außen organisieren kann?
Eine schriftliche Arbeits- oder Wiedereinstellungszusage, die Zustimmung aller Mitbewohner und vollständige Belege für Wohnung, Einkommen und Versicherung. Fehlende Beschäftigung ist der häufigste Grund für Ablehnungen.

Weiterlesen

Wichtiger Hinweis: fussfessel-hilfe.at ist eine unabhängige technische Ausfüllhilfe und kein Angebot des Bundesministeriums für Justiz. Diese Seite informiert allgemein, sie ersetzt keine anwaltliche oder behördliche Beratung und begründet keinen Anspruch auf Bewilligung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Antragsassistent von robschman programming robschman.at Website von Web Werkstube webwerkstube.at