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Leben mit Fußfessel – Ausgang, Radius, Zeitplan, Regeln und was bei Verstößen passiert

Stand: 8. Oktober 2026 · Lesezeit etwa 5 Minuten · Keine Rechtsberatung

Kurz gesagt

Mit der Fußfessel verbüßen Sie Ihre Strafe zu Hause, aber nach einem genauen Zeitplan: Die Justizanstalt legt fest, wann Sie in der Wohnung sein müssen und wann Sie zur Arbeit, zum Einkaufen oder zum Arzt gehen dürfen – inklusive Wegzeiten. Einen festen „Radius in Kilometern“ gibt es nicht; erlaubt ist, was im genehmigten Wochenplan steht. Kontrolliert wird elektronisch (Funk in der Wohnung, bei Bedarf GPS) und durch unangekündigte Besuche und Anrufe. Wer die Regeln bricht, riskiert den Widerruf – und verbüßt den Rest in der Justizanstalt.

So funktioniert die Überwachung

Die Fußfessel ist ein Sender am Knöchel, der nicht abgenommen werden kann. In der Wohnung steht eine Basisstation, die meldet, ob Sie anwesend sind. Verlassen Sie die Wohnung außerhalb der erlaubten Zeiten, schlägt das System in der Überwachungszentrale an. Für Personen, die beruflich viel unterwegs sind, gibt es Geräte mit GPS, die den Aufenthaltsort laufend übermitteln. Zusätzlich gibt es unangekündigte Hausbesuche und Anrufe sowie Alkohol- und Suchtmittelkontrollen, wenn das in den Bedingungen vorgesehen ist.

Der Wochenplan statt eines Radius

Viele fragen nach dem „Radius“ der Fußfessel. Das Gesetz kennt keinen Kilometerkreis. Stattdessen legt die Justizanstalt in den Bedingungen (Hausarrestverordnung) fest:

  • die Unterkunft, in der Sie sich aufhalten müssen,
  • die Zeiten verpflichtender Anwesenheit in der Wohnung – unter Berücksichtigung der nötigen Wegzeiten,
  • Art, Ort und Zeit der Beschäftigung (Arbeit, Ausbildung, Kinderbetreuung),
  • Zeiten für Erledigungen des Lebensbedarfs: Einkaufen, Arzt, Behörden, Therapie, Religionsausübung.

Daraus entsteht ein Wochenplan, der jede Viertelstunde zuordnet. Nach dem Informationsmaterial von NEUSTART ist der Plan jeweils im Voraus zur Genehmigung vorzulegen (in der Praxis bis Donnerstag der Vorwoche); Änderungen – Überstunden, Arzttermin, Zugverspätung – sind sofort der Überwachungszentrale zu melden. Was weder im Plan steht noch als Ausgang genehmigt ist, ist nicht erlaubt.

Ausgang mit Fußfessel – ja, auf Ansuchen

Im Alltag gilt der genehmigte Wochenplan. Nach § 156b Abs. 2 StVG verlassen Sie die Unterkunft

  • zur Ausübung der Beschäftigung (Arbeit, Ausbildung, Kinderbetreuung außer Haus),
  • zur Beschaffung des notwendigen Lebensbedarfs (Einkaufen, Behördenwege, Bank),
  • für notwendige medizinische Hilfe (Arzt, Therapie, im Notfall Spital),
  • und aus sonstigen Gründen, die in den Bedingungen genannt sind.

Darüber hinaus sind Ausgänge möglich. Der elektronisch überwachte Hausarrest ist eine Form des Strafvollzugs. Deshalb kann die Anstaltsleitung auch hier Ausgänge genehmigen – zum Beispiel nach § 99a StVG (bis zu 12 Stunden, höchstens zweimal im Vierteljahr), im gelockerten Vollzug (§ 126 Abs. 2 Z 4 StVG) oder im Entlassungsvollzug (§ 147 StVG, bis zu drei Tage). Dafür richten Sie ein schriftliches Ansuchen an die Anstaltsleitung der Justizanstalt, die Ihren Hausarrest vollzieht – mit Termin, Aufenthaltsort und Begründung. Welche Ausgänge es gibt und was ins Ansuchen gehört, steht unter Ausgang beantragen; der Ausgangsantrag im Antragsassistenten setzt das Schreiben für Sie auf.

Gehen Sie erst, wenn der Ausgang genehmigt ist. Wer ohne Genehmigung die Wohnung verlässt, riskiert den Widerruf.

Ein typischer Tag

UhrzeitBeispiel
06:30Wohnung verlassen, Weg zur Arbeit (Wegzeit genehmigt)
07:00–15:30Arbeit
15:30–16:15Heimweg, Einkauf im Supermarkt (genehmigte Erledigung)
ab 16:15Anwesenheitspflicht in der Wohnung
WochenendeGrundsätzlich Anwesenheit; genehmigte Erledigungen nach Plan

Das ist ein Beispiel – Ihr Plan sieht anders aus und wird von der Anstalt festgelegt.

Arbeit, Familie, Alltag

Der große Vorteil der Fußfessel: Sie behalten Arbeitsplatz, Wohnung und Familie. Der Arbeitgeber muss über den Hausarrest informiert sein, weil Arbeitszeiten und Arbeitsort Teil der Bedingungen sind und kontrolliert werden können. Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen können als Beschäftigung anerkannt werden. Die Mitbewohner müssen vorher schriftlich zugestimmt haben und können ihre Zustimmung widerrufen – das Zusammenleben braucht also Verlässlichkeit auf beiden Seiten. Während des Hausarrests werden Sie von NEUSTART betreut; die Betreuungsperson ist auch Ansprechpartner bei Problemen.

Was kostet der Alltag?

Für jeden Tag im Hausarrest fällt ein Kostenbeitrag von bis zu 22 Euro an, der per Lastschrift eingezogen wird und bei geringem Einkommen ermäßigt werden kann – Einzelheiten im Ratgeber Kosten.

Verstöße und Widerruf

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Bedingungen – unerlaubtes Verlassen der Wohnung, Alkohol trotz Verbots, Manipulation am Gerät, Verlust der Beschäftigung ohne Ersatz, Widerruf der Einwilligung durch Mitbewohner, neue Straftaten – kann die Anstaltsleitung den Hausarrest widerrufen. Dann wird der Rest der Strafe in der Justizanstalt verbüßt. Auch wenn der Kostenbeitrag trotz Leistungsfähigkeit nicht bezahlt wird, kann das Folgen haben. Nach Medienberichten hält die große Mehrheit die Regeln ein; Widerrufe betreffen nur einen kleinen Teil der Fälle.

Vorteile und Nachteile auf einen Blick

VorteileNachteile
Arbeitsplatz, Wohnung und Familie bleiben erhaltenStrenger Zeitplan, Freizeit außer Haus nur mit Genehmigung
Geringere Rückfallquote als nach klassischer HaftKostenbeitrag bis 22 Euro pro Tag
Keine Haftanstalt, kein Kontakt zur SubkulturKontrollen, Hausbesuche und Tests betreffen auch Mitbewohner
Therapie, Ausbildung und Schuldenabbau sind möglichBei Verstößen droht der Widerruf

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Häufige Fragen

Gibt es mit Fußfessel Ausgang?
Ja. Der elektronisch überwachte Hausarrest ist eine Form des Strafvollzugs, deshalb kann die Anstaltsleitung auch hier Ausgänge genehmigen – etwa nach § 99a StVG, im gelockerten Vollzug oder im Entlassungsvollzug. Dafür ist ein schriftliches Ansuchen an die Anstaltsleitung der Justizanstalt nötig, die den Hausarrest vollzieht. Ohne Genehmigung gilt nur der Wochenplan.
Wie groß ist der Radius bei der Fußfessel?
Es gibt keinen festen Radius in Kilometern. Erlaubt sind die Orte und Zeiten, die im genehmigten Wochenplan stehen – Wohnung, Arbeitsplatz, Einkauf, Arzt – samt den dafür nötigen Wegzeiten. Alles andere ist nicht erlaubt.
Darf ich mit Fußfessel arbeiten gehen?
Ja – das ist sogar Voraussetzung. Arbeitszeiten und Arbeitsort werden in den Bedingungen festgelegt; der Arbeitgeber muss informiert sein. Auch Ausbildung oder Kinderbetreuung können als Beschäftigung gelten.
Was passiert, wenn ich die Regeln verletze?
Kleinere Verstöße führen zu Ermahnungen oder strengeren Bedingungen; schwerwiegende oder wiederholte Verstöße können zum Widerruf führen. Dann wird der Rest der Strafe in der Justizanstalt verbüßt.
Kann ich mit Fußfessel ins Ausland oder auf Urlaub fahren?
Nein. Der Hausarrest wird in der genehmigten Unterkunft in Österreich verbüßt. Reisen oder Urlaub sind nicht vorgesehen.
Merkt man die Fußfessel unter der Kleidung?
Der Sender wird am Knöchel getragen und ist unter einer langen Hose in der Regel nicht sichtbar. Er ist wasserfest für das Duschen, muss aber regelmäßig geladen bzw. in Reichweite der Basisstation sein – die Details erklärt die Anstalt beim Anlegen.

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Wichtiger Hinweis: fussfessel-hilfe.at ist eine unabhängige technische Ausfüllhilfe und kein Angebot des Bundesministeriums für Justiz. Diese Seite informiert allgemein, sie ersetzt keine anwaltliche oder behördliche Beratung und begründet keinen Anspruch auf Bewilligung. Alle Angaben ohne Gewähr.
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