fussfessel-hilfe.at

Fußfessel, Hausarrest, Freigang oder EüH – was ist eigentlich was?

Stand: 8. Oktober 2026 · Lesezeit etwa 3 Minuten · Keine Rechtsberatung

Kurz gesagt

Was im Alltag „Fußfessel“, „Fessel“ oder „Hausarrest“ heißt, heißt im Gesetz elektronisch überwachter Hausarrest (EüH): Die Strafe wird zu Hause verbüßt und mit einem Sender am Knöchel kontrolliert. „Freigang“ ist dagegen etwas anderes: Dabei bleibt man in der Justizanstalt und darf tagsüber zur Arbeit hinaus. Wer „Freigang mit Fußfessel“ sagt, meint fast immer den EüH – und stellt den Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest.

Die Begriffe im Überblick

BegriffWas gemeint istAmtlich
Fußfessel / elektronische FußfesselDas Gerät am Knöchel – und umgangssprachlich die ganze Vollzugsform.Elektronisch überwachter Hausarrest, §§ 156b–156d StVG
EüH / eüHAbkürzung für „elektronisch überwachter Hausarrest“. Taucht auf Formularen und Bescheiden auf.Ja
HausarrestUmgangssprachlich dasselbe wie Fußfessel: die Strafe zu Hause verbüßen.Als „elektronisch überwachter Hausarrest“
FesselKurzform von Fußfessel.Nein
FreigangVollzugslockerung: Der Gefangene bleibt in der Anstalt, geht aber tagsüber außerhalb arbeiten und kehrt abends zurück.Freigang, § 126 StVG (Vollzugslockerungen)
FreigängerPerson im Freigang – nicht jemand mit Fußfessel.–
AusgangEinzelne Stunden oder Tage außerhalb der Anstalt (z. B. Familienbesuch), ebenfalls Vollzugslockerung.§ 99a, § 126 StVG
Fußfessel in der U-HaftElektronische Überwachung statt Untersuchungshaft, kostenlos.§ 173a StPO

Fußfessel oder Freigang – der Unterschied

Beim Freigang sind Sie Insasse einer Justizanstalt: Sie schlafen dort, essen dort, unterliegen der Hausordnung – und dürfen zur Arbeit hinaus. Der Freigang wird von der Anstalt im Rahmen der Vollzugslockerungen gewährt, meist im letzten Abschnitt einer längeren Strafe, um die Entlassung vorzubereiten. Einen „Antrag auf Freigang“ im Sinne eines eigenen Verfahrens von außen gibt es nicht; man ersucht in der Anstalt darum.

Bei der Fußfessel (EüH) sind Sie zu Hause: Sie wohnen in Ihrer Wohnung, gehen Ihrer Beschäftigung nach und halten einen genehmigten Zeitplan ein. Dafür gibt es ein eigenes Antragsverfahren bei der Justizanstalt mit klaren Voraussetzungen – und das geht auch schon vor dem Haftantritt.

Wenn also jemand sagt „ich will Freigang beantragen, damit ich zu Hause bleiben kann“, meint er in Wahrheit die Fußfessel. Das richtige Formular heißt „Antrag auf Bewilligung des elektronisch überwachten Hausarrests“.

Was die Fußfessel nicht ist

  • Keine bedingte Strafe: Die Strafe wird tatsächlich verbüßt – nur eben zu Hause. Die Zeit zählt voll als Strafzeit.
  • Keine Hausarrest-Verfügung der Polizei: Die elektronische Überwachung bei Betretungs- und Annäherungsverboten (Gewaltschutz) ist ein anderes Thema mit anderen Regeln.
  • Kein Privileg, das man kaufen kann: Über den Antrag entscheidet die Justizanstalt nach dem Gesetz; niemand kann eine Bewilligung garantieren – auch kein Anwalt und keine Website.

Welche Schreibweise ist richtig: Fußfessel oder Fussfessel?

Richtig ist in Österreich und Deutschland Fußfessel mit scharfem ß. Fussfessel mit Doppel-s ist die Schweizer Schreibweise – und die, die in Internetadressen verwendet wird, weil dort kein ß möglich ist (deshalb heißt diese Website fussfessel-hilfe.at). Suchmaschinen behandeln beide Schreibweisen gleich.

Antrag jetzt vorbereiten

Der EüH-Antragsassistent füllt die offiziellen Formulare Schritt für Schritt mit Ihnen aus – in 7 Sprachen, direkt im Browser. Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät.

Antrag jetzt ausfüllen Beispielantrag ansehen

Häufige Fragen

Ist Freigang dasselbe wie Fußfessel?
Nein. Beim Freigang bleibt man Insasse der Justizanstalt und darf tagsüber zur Arbeit hinaus. Bei der Fußfessel (elektronisch überwachter Hausarrest) verbüßt man die Strafe zu Hause nach einem genehmigten Zeitplan. Umgangssprachlich werden die Begriffe oft vermischt.
Was heißt EüH?
EüH (auch eüH geschrieben) ist die Abkürzung für „elektronisch überwachter Hausarrest“ – den amtlichen Namen der Fußfessel im österreichischen Strafvollzug (§§ 156b–156d StVG).
Zählt die Zeit mit Fußfessel als Haft?
Ja. Der elektronisch überwachte Hausarrest ist eine Form des Strafvollzugs; die Zeit zählt voll als verbüßte Strafzeit.
Schreibt man Fußfessel oder Fussfessel?
Im Deutschen mit ß: Fußfessel. „Fussfessel“ ist die Schweizer Schreibweise und wird in Internetadressen verwendet, weil dort kein ß möglich ist. Suchmaschinen finden mit beiden Schreibweisen dasselbe.

Weiterlesen

Wichtiger Hinweis: fussfessel-hilfe.at ist eine unabhängige technische Ausfüllhilfe und kein Angebot des Bundesministeriums für Justiz. Diese Seite informiert allgemein, sie ersetzt keine anwaltliche oder behördliche Beratung und begründet keinen Anspruch auf Bewilligung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Antragsassistent von robschman programming robschman.at Website von Web Werkstube webwerkstube.at