Fußfessel, Hausarrest, Freigang oder EüH – was ist eigentlich was?
Stand: 8. Oktober 2026 · Lesezeit etwa 3 Minuten · Keine Rechtsberatung
Was im Alltag „Fußfessel“, „Fessel“ oder „Hausarrest“ heißt, heißt im Gesetz elektronisch überwachter Hausarrest (EüH): Die Strafe wird zu Hause verbüßt und mit einem Sender am Knöchel kontrolliert. „Freigang“ ist dagegen etwas anderes: Dabei bleibt man in der Justizanstalt und darf tagsüber zur Arbeit hinaus. Wer „Freigang mit Fußfessel“ sagt, meint fast immer den EüH – und stellt den Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest.
Die Begriffe im Überblick
| Begriff | Was gemeint ist | Amtlich |
|---|---|---|
| Fußfessel / elektronische Fußfessel | Das Gerät am Knöchel – und umgangssprachlich die ganze Vollzugsform. | Elektronisch überwachter Hausarrest, §§ 156b–156d StVG |
| EüH / eüH | Abkürzung für „elektronisch überwachter Hausarrest“. Taucht auf Formularen und Bescheiden auf. | Ja |
| Hausarrest | Umgangssprachlich dasselbe wie Fußfessel: die Strafe zu Hause verbüßen. | Als „elektronisch überwachter Hausarrest“ |
| Fessel | Kurzform von Fußfessel. | Nein |
| Freigang | Vollzugslockerung: Der Gefangene bleibt in der Anstalt, geht aber tagsüber außerhalb arbeiten und kehrt abends zurück. | Freigang, § 126 StVG (Vollzugslockerungen) |
| Freigänger | Person im Freigang – nicht jemand mit Fußfessel. | – |
| Ausgang | Einzelne Stunden oder Tage außerhalb der Anstalt (z. B. Familienbesuch), ebenfalls Vollzugslockerung. | § 99a, § 126 StVG |
| Fußfessel in der U-Haft | Elektronische Überwachung statt Untersuchungshaft, kostenlos. | § 173a StPO |
Fußfessel oder Freigang – der Unterschied
Beim Freigang sind Sie Insasse einer Justizanstalt: Sie schlafen dort, essen dort, unterliegen der Hausordnung – und dürfen zur Arbeit hinaus. Der Freigang wird von der Anstalt im Rahmen der Vollzugslockerungen gewährt, meist im letzten Abschnitt einer längeren Strafe, um die Entlassung vorzubereiten. Einen „Antrag auf Freigang“ im Sinne eines eigenen Verfahrens von außen gibt es nicht; man ersucht in der Anstalt darum.
Bei der Fußfessel (EüH) sind Sie zu Hause: Sie wohnen in Ihrer Wohnung, gehen Ihrer Beschäftigung nach und halten einen genehmigten Zeitplan ein. Dafür gibt es ein eigenes Antragsverfahren bei der Justizanstalt mit klaren Voraussetzungen – und das geht auch schon vor dem Haftantritt.
Wenn also jemand sagt „ich will Freigang beantragen, damit ich zu Hause bleiben kann“, meint er in Wahrheit die Fußfessel. Das richtige Formular heißt „Antrag auf Bewilligung des elektronisch überwachten Hausarrests“.
Was die Fußfessel nicht ist
- Keine bedingte Strafe: Die Strafe wird tatsächlich verbüßt – nur eben zu Hause. Die Zeit zählt voll als Strafzeit.
- Keine Hausarrest-Verfügung der Polizei: Die elektronische Überwachung bei Betretungs- und Annäherungsverboten (Gewaltschutz) ist ein anderes Thema mit anderen Regeln.
- Kein Privileg, das man kaufen kann: Über den Antrag entscheidet die Justizanstalt nach dem Gesetz; niemand kann eine Bewilligung garantieren – auch kein Anwalt und keine Website.
Welche Schreibweise ist richtig: Fußfessel oder Fussfessel?
Richtig ist in Österreich und Deutschland Fußfessel mit scharfem ß. Fussfessel mit Doppel-s ist die Schweizer Schreibweise – und die, die in Internetadressen verwendet wird, weil dort kein ß möglich ist (deshalb heißt diese Website fussfessel-hilfe.at). Suchmaschinen behandeln beide Schreibweisen gleich.
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Antrag jetzt ausfüllen Beispielantrag ansehenHäufige Fragen
Ist Freigang dasselbe wie Fußfessel?
Was heißt EüH?
Zählt die Zeit mit Fußfessel als Haft?
Schreibt man Fußfessel oder Fussfessel?
Weiterlesen
- §§ 156b–156d Strafvollzugsgesetz (StVG) im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
- Hausarrestverordnung (HausarrestV) im RIS
- Bundesministerium für Justiz: Elektronisch überwachter Hausarrest (mit den amtlichen Formularen)
- oesterreich.gv.at: Elektronisch überwachter Hausarrest in der Strafhaft (Fußfessel)
- Verein NEUSTART: Elektronisch überwachter Hausarrest
Stand der Angaben: 8. Oktober 2026. Gesetze ändern sich – maßgeblich ist immer der aktuelle Text im RIS und die Auskunft der zuständigen Justizanstalt.

