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Ratgeber: Fußfessel und elektronisch überwachter Hausarrest in Österreich

Stand: 8. Oktober 2026 · Keine Rechtsberatung

Worum es hier geht

Die Fußfessel – amtlich elektronisch überwachter Hausarrest (EüH) – erlaubt es, eine Freiheitsstrafe von bis zu 24 Monaten zu Hause zu verbüßen, statt in der Justizanstalt. In diesem Ratgeber erklären wir in einfacher Sprache, wer die Fußfessel bekommt, wie man sie beantragt, was sie kostet und wie der Alltag damit aussieht. Alle Angaben beruhen auf dem Strafvollzugsgesetz (§§ 156b–156d StVG), der Hausarrestverordnung und den Informationen von Justizministerium und NEUSTART.

Die Themen

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

FrageAntwort (Stand 8. Oktober 2026)
Bis zu welcher Strafe?Noch zu verbüßende Strafzeit bis 24 Monate; bei bestimmten schweren Gewalt-, Sexual- und Terrordelikten 12 Monate (seit 1. September 2025).
Wo beantragen?Bei der zuständigen Justizanstalt – nicht beim Gericht. Vor dem Strafantritt oder aus der Haft heraus.
Frist?Vor dem Strafantritt: binnen eines Monats nach Zustellung der Aufforderung zum Strafantritt.
Was kostet es?Kostenbeitrag bis 22 Euro pro Tag, Ermäßigung oder Befreiung bei geringem Einkommen; in der U-Haft kostenlos. Der Antrag selbst ist gebührenfrei.
Wer entscheidet?Die Anstaltsleitung mit Bescheid, nach Erhebungen durch NEUSTART. Gegen eine Ablehnung ist Beschwerde möglich (kurze Frist!).
Wie lange dauert es?Durchschnittlich rund 110 Tage Bearbeitung, Anlegen 1–2 Monate nach Bewilligung (Durchschnittswerte, Stand Mai 2026).

Antrag jetzt vorbereiten

Der EüH-Antragsassistent füllt die offiziellen Formulare Schritt für Schritt mit Ihnen aus – in 7 Sprachen, direkt im Browser. Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät.

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Wichtiger Hinweis: fussfessel-hilfe.at ist eine unabhängige technische Ausfüllhilfe und kein Angebot des Bundesministeriums für Justiz. Diese Seite informiert allgemein, sie ersetzt keine anwaltliche oder behördliche Beratung und begründet keinen Anspruch auf Bewilligung. Alle Angaben ohne Gewähr.
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