Der EüH-Antragsassistent hilft Ihnen Schritt für Schritt, die offiziellen Formulare für den elektronisch überwachten Hausarrest auszufüllen – mehrsprachig und direkt in Ihrem Browser.
Antrag jetzt ausfüllen Nur die Einwilligungserklärung Kostenlos. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser — es werden keine Daten übertragen.In drei einfachen Schritten zum fertigen Antrag – ganz in Ihrer Sprache.
Sie beantworten einfache Fragen – der Assistent überträgt Ihre Angaben automatisch in die offiziellen Formulare für den elektronisch überwachten Hausarrest („Fußfessel“).
Sie erhalten den vollständig ausgefüllten Antrag als PDF – mit allen Ihren Angaben und einer Checkliste, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.
Sie geben den fertigen Antrag bei der zuständigen Justizanstalt ab – bei jener Anstalt, in der Sie Ihre Strafe antreten sollen bzw. zu der Sie aufgefordert wurden, oder bei der Justizanstalt, die Ihrem Wohnsitz am nächsten liegt, wenn Sie die Fußfessel dort vollziehen möchten. Den Antrag können Sie selbst zur Justizanstalt bringen oder über einen Anwalt einbringen lassen.
Notwendig ist ein Anwalt aber nicht.
Ein einfacher Assistent, der Sie durch die nötigen Formulare führt,
ohne Behördendeutsch und ganz in Ihrer Sprache.
Die offiziellen Formulare des Justizministeriums zum Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest – Feld für Feld erklärt.
Alle Eingaben werden nur lokal in Ihrem Browser verarbeitet. Nichts wird an einen Server gesendet oder gespeichert.
Begleitung auf Deutsch, Englisch, Kroatisch/Serbisch, Türkisch und Ungarisch – damit nichts verloren geht.
Am Ende erhalten Sie ein fertig ausgefülltes PDF zum Ausdrucken und Unterschreiben – bereit zur Abgabe.
Alle für den EüH-Antrag üblichen Formulare des Bundesministeriums für Justiz – an einer Stelle.
Damit Sie wissen, mit welchen Fristen Sie rechnen müssen:
Hinweis: Diese Zahlen sind statistische Durchschnittswerte und stellen kein Versprechen dar. Die tatsächliche Bearbeitungsdauer kann im Einzelfall variieren.
Quellen: Bundesministerium für Justiz (BMJ) · ORF Wien · profil.at — Stand Mai 2026. Offizielle Informationen unter justiz.gv.at und BMJ auf Facebook (JUSTfacts).
Kurz erklärt – ohne Gewähr und ohne Rechtsberatung.